Wie werde ich private Mandatsträgerin/privater Mandatsträger (priMa)?

Personalblatt für Bewerbung als private/r Mandatsträger/in

Als MandatsträgerInnen kommen private Personen oder Berufsbeistände in Betracht. Alle haben bei der Erfüllung ihrer Aufgabe die gleiche Rechtsstellung. Private Mandatsträger (priMa) werden vorwiegend für Beistandschaften im Alter, von geistig oder körperlich behinderten Erwachsenen, für relativ stabile Personen mit psychischen Problemen oder mit Schulden, wenn sie die Hilfestellung akzeptieren und kooperieren, eingesetzt.

Berufsbeistände führen vor allem Kindesschutzmassnahmen und komplexere Erwachsenenschutzmassnahmen (Suchtkranke, schwer psychisch Kranke, schwierige Vermögensverhältnisse oder komplizierte Schuldensanierungen etc.).

Ernennung

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) hat bei der Anordnung einer gesetzlichen Massnahme eine geeignete Person als MandatsträgerIn zu ernennen. Geeignet ist jede Person, die aufgrund ihres Charakters, ihrer Lebenserfahrung, ihrer Zeitressource und ihrer Fachkenntnisse in der Lage ist, die ihr zu übertragenden Aufgaben zu erfüllen. Die Betroffenen und deren Eltern haben das Recht, eine Person, zu der sie Vertrauen haben (Familienangehörige, Bekannte etc.), als MandatsträgerIn vorzuschlagen. Allerdings ist auch hier die konkrete Eignung der vorgeschlagenen Person zu prüfen. Sollte sie den Anforderungen nicht genügen, kann sie nicht als MandatsträgerIn eingesetzt werden.

Wer kann priMa werden?

Grundsätzlich können sich alle interessierten Personen für die Übernahme eines Mandats melden. Erforderliche Kompetenzen und persönliche Stärken sind: Einfühlungsvermögen, Kooperationsbereitschaft, buchhalterische und administrative Kenntnisse, Lebenserfahrung und Belastbarkeit im Umgang mit schwierigen Situationen, genügend zeitliche Ressourcen und Flexibilität im eigenen Handeln, Fähigkeit zur Berichterstattung und Rechnungsführung.

Welche möglichen Aufgaben erwarten mich?

Der Zeitaufwand beträgt pro Monat ca. 1.5 – 3 Stunden.

Personensorge:

z.B. Unterstützung und Förderung zur selbstständigen Lebensbewältigung (Beratungen / Vertretungen), ärztliche Untersuchungen, Anstellung von Pflegepersonal/Spitex, Entscheid über Aufenthalt in Klinik/Pflegeinstitution, Jahresgespräch mit Institution.

Vermögenssorge:

z.B. Zahlungsverkehr, Rückforderungen von Krankheitskosten bei Krankenkasse / Ergänzungsleistungen, Führung einer einfachen Buchhaltung, Ablage von Bericht und Rechnung zu Handen der KESB (alle 2 Jahre), Steuern, Vermögensverwaltung, Veräusserung / Belastung von Vermögenswerten.

Vertretung im Rechtsverkehr:

z.B. Führung von Prozessen

Entschädigung

Die Mandatsträger und Mandatsträgerinnen haben Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Sie wird ihnen entweder aus dem Vermögen der betreuten Person oder, sofern kein oder nur ein geringes Vermögen vorhanden ist, von der Gemeinde bezahlt. Die KESB berücksichtigt bei der Entschädigung den für die Führung der Massnahme notwendigen Zeitaufwand, die Schwierigkeit der Massnahmenführung und die damit verbundene Verantwortung. Der Stundenansatz beträgt höchstens Fr. 40.00 pro Stunde. Werden besondere Fachkenntnisse vorausgesetzt, kann die KESB einen höheren Stundenansatz festlegen.

Aufsicht

Die Mandatsträger und Mandatsträgerinnen üben ihr Amt weitgehend selbständig aus und tragen dafür auch die Verantwortung. Sie stehen jedoch unter der Aufsicht der KESB, welche ihre Tätigkeit überwacht und begleitet und deren Zustimmung für bestimmte Geschäfte notwendig ist.

Privatpersonen, die sich bereit erklären, ein Mandat auszuüben, werden von der KESB auf ihre Aufgabe vorbereitet, periodisch zu Informations- und Weiterbildungsveranstaltungen eingeladen und bei Problemen oder Schwierigkeiten beraten und unterstützt.

Es ist der KESB ein grosses Anliegen, dass möglichst viele Freiwillige bereit sind, einem schutzbedürftigen Menschen im Rahmen einer gesetzlichen Massnahme zu helfen. Die Erfüllung einer solchen Aufgabe ist immer auch eine persönliche Herausforderung und bietet Gelegenheit für vielfältige Kontakte und neue interessante Erfahrungen.

Fühlen Sie sich angesprochen, ein gesetzliches Mandat zu übernehmen? Dann füllen Sie das Personalblatt inkl. Fragebogen (zuoberst) aus und senden Sie es uns an KESB Region Entlebuch, Wolhusen und Ruswil, Bahnhofstrasse 42, 6162 Entlebuch. Wir orientieren Sie auch gerne bei einem persönlichen Gespräch oder telefonisch unter 041 482 80 10 über die allfälligen Einsatzmöglichkeiten. Mit Ihrem Engagement tragen Sie viel dazu bei, unsere Region für hilfsbedürftige Menschen menschlicher zu machen. Dafür gebührt Ihnen unser herzlicher Dank!