Erwachsenenschutz

Ist eine erwachsene Person nicht mehr in der Lage, ihre Angelegenheiten selber zu besorgen, muss zunächst im privaten Umfeld oder bei öffentlichen Beratungsstellen Hilfe gesucht werden. Reichen diese Unterstützungsleistungen nicht aus oder erscheinen sie zum Vornherein als aussichtslos, können sich Betroffene oder ihr Umfeld an die zuständige Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde wenden. Erst wenn anderweitige Hilfestellungen nicht ausreichen, sucht die KESB nach geeigneten Lösungen. Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde ordnet bei Bedarf eine auf die konkreten Bedürfnisse im Einzelfall angepasste, massgeschneiderte Beistandschaft an. Dabei gilt der Grundsatz, nur so viel wie nötig und so wenig wie möglich zu unterstützen. 

 

Leitfaden Meldung Erwachsene

Meldung Erwachsene (Word-Formular)

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