Unterhaltsvertrag
Per 1. Januar 2017 ist das neue Unterhaltsrecht in Kraft getreten. Ziel des neuen Rechts ist es, den Unterhaltsanspruch des Kindes zu stärken. Neu hat das Kind insbesondere Anspruch auf einen sogenannten Betreuungsunterhalt. Der Betreuungsunterhalt beinhaltet die Kosten, die durch die Eigenbetreuung des Kindes entstehen.
Medienmitteilung des Bundesrates zum neuen Unterhaltsrecht
Merkblatt der KESB Region Entlebuch, Wolhusen und Ruswil zum neuen Kindesunterhalt
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die KESB Region Entlebuch, Wolhusen und Ruswil (Tel. Nr. 041 482 80 10).